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TV-V: RUFBEREITSCHAFT UND RUHEZEIT NACH DEM ARBEITSZEITGESETZ

Der TVöD enthält eine Reihe von Regelungen zur Arbeitszeit als Grundlage für die betriebliche Arbeitszeit und die Sonderformen der Arbeit (wie Rufbereitschaft).
Neben der Einführung in die Arbeitszeitproblematik vermittelt Ihnen das Seminar einen Überblick über die Voraussetzung für eine tarifkonforme Umsetzung von Rufbereitschaft.
Sie lernen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Rufbereitschaft und Einhaltung der Ruhezeit kennen sowie die konkreten Regelungen nach TVöD/TV-V und Arbeitszeitgesetz.
Im Fokus stehen dabei Ihre Aufgaben und Beteiligungsrechte als Interessenvertretungsmitglied und die Gestaltung einer möglichen Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung.

Themen

  • Einführung in die gesetzlichen und tarifrechtlichen Grundlagen der Gestaltung von Rufbereitschaftsdiensten
  • Regelungsbedarf bei der Rufbereitschaft, Mitbestimmungsgrundlagen
  • Direktions-/Weisungsrecht des Arbeitgebers; Einfluss auf die Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung
  • Rufbereitschaft als Sonderform der Arbeitszeit; Auswirkungen auf die „allgemeine“ Arbeitszeitgestaltung
  • Auswirkung von Rufbereitschaft auf die Einhaltung der Ruhezeit

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-201864-084
Termin
06.05.2020 bis 08.05.2020
Seminarort
Willingen - Best Western Plus Hotel Willingen
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
645 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 260 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Fachbereich
FB 02 Ver- und Entsorgung
Status
Bereits ausgebucht

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