GRUNDLAGENSEMINAR ZUM TV-BA FÜR INTERESSENVERTRETUNGEN DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT IN NRW

Nach der Rechtsprechung hat jedes Personalratsmitglied Anspruch auf eine Grundlagenschulung zu den einschlägigen Tarifverträgen (vgl. OVG Münster 16.04.2008 - 1 A 4630/06.PVB). Dies gilt gleichermaßen für die Personalräte der BA bezüglich des TV-BA. Bei den Mantelregelungen des TV-BA haben die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung einen hohen Stellenwert.
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die tarifvertraglichen Regelungen des TV-BA auf dem aktuellen Stand des vereinbarten 25. Änderungstarifvertrages (ÄTV). Es wendet sich in erster Linie an Personalräte, die noch nicht an einer Schulung zum TV-BA teilgenommen haben. Aber auch für erfahrene PR-Kolleginnen und Kollegen ist das Seminar als Update auf den aktuellen Stand des Tarifgeschäftes notwendig.

Themen

  • Regelungen des TV-BA in der Fassung des 25. ÄTV
  • Eingruppierung, u.a. in Hinblick auf aktuelle Fachkonzepte
  • Entgeltsystem der Bundesagentur für Arbeit

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-195466-086
Termin
05.11.2019 bis 07.11.2019
Seminarort
Goch - Sport- & Tagungshotel De Poort Bronzen Poort GmbH
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
610 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 284 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Fachbereich
FB 04 Sozialversicherung
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Jörg Richerzhagen
abwesend
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