RICHTIG EINGRUPPIERT BEI DER ARBEITERWOHLFAHRT (AWO)

Das aktuelle Eingruppierungsrecht in NRW

Nicht alle Arbeitgeber gruppieren ihre Beschäftigten richtig ein. Das führt dazu, dass die Kolleg*innen am Ende des Monats weniger Geld auf dem Konto haben als ihnen zusteht. Jeder Betriebsrat hat die Aufgabe und die gesetzliche Verpflichtung die jeweilige Eingruppierung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Dieses Seminar vermittelt den Betriebsräten der AWO in NRW die erforderlichen Kenntnisse dafür.
Wir arbeiten im Seminar mit konkreten Fallbeispielen im Plenum sowie in Kleingruppen.
Der aktuelle Stand der Tarifverhandlungen zum neuen Eingruppierungsrecht AWO NRW findet hierbei Berücksichtigung.

Themen

  • Grundlagen des Tarifrechts
  • Tarifvertrag der Arbeiterwohlfahrt – was ist alles zum Thema Geld geregelt?
  • TV AWO NRW in Verbindung mit TV-Ü AWO NRW
  • TV Tätigkeitsmerkmale (BMT AW II)
  • Allgemeiner Teil der Eingruppierung, Teil I
  • Besondere Teile der Eingruppierung, Teile II und III
  • Spezialitätsprinzip
  • Unbestimmte Rechtsbegriffe
  • Erarbeitung von Arbeitsvorgängen
  • Aufspaltungsverbot
  • Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte
  • Was muss sich beim Eingruppierungsrecht ändern?
    • Aktuelle Rechtsprechung zum Eingruppierungsrecht

Der vorherige Besuch eines Grundlagenseminars zum TV AWO NRW wird empfohlen.

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-186824-085
Termin
10.12.2018 bis 14.12.2018
Seminarort
Sundern-Langscheid - Hotel Seegarten
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
765 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 531 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Freistellungen
Fachbereich
FB 03 Gesundheit, Soziales, Kirchen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Romy Gröne
WbG-Beratung
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