ZUSATZVERSORGUNG UND RENTE IM ÖFFENTLICHEN DIENST

Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst gehört zu den Altersvorsorgesystemen und stellt eine ergänzende Altersvorsorgemaßnahme für seine Beschäftigten dar. Fragen der sozialen Sicherung im Alter sind bereits im Arbeitsleben zu entscheiden. Dies gilt besonders für Altersteilzeit und Renteneintritt. Das Seminar informiert über das Regelwerk der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Es soll die betriebliche Interessenvertretung in die Lage versetzen, diesbezügliche Fragen sachkundig zu bearbeiten. Die gesetzlichen Regelungen zur Rente, z. B. Mütterrente und abschlagsfreie Rente ab 63, die auch Auswirkungen auf die Zusatzversorgung haben, werden in diesem Seminar ebenfalls thematisiert.

Themen

  • Tarifliche Veränderungen bei der Zusatzversorgung
  • Voraussetzungen für Zusatzversorgungskassen
  • Rechtsgrundlagen der Zusatzversorgungskassen
  • Finanzierung und Leistungen der Zusatzversorgungskassen
  • Überleitung von Versicherten
  • Neuberechnung der Startgutschriften
  • Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen
  • Sozialrechtliche und sozialpolitische Rahmenbedingungen der Zusatzversorgung
  • Auswirkungen der Mütterrente auf die Zusatzversorgung
  • Abschlagsfreie Zusatzrente mit 63+x Jahren
  • Neue Rechtsprechung zur Zusatzversorgung

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-186801-121
Termin
25.06.2018 bis 28.06.2018
Seminarort
Sundern-Langscheid - Hotel Seegarten
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
689 ,- € Seminarkostenpauschale (umsatzsteuerfrei) zzgl. ca. 411 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Jörg Richerzhagen
abwesend
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