DER WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS NACH DEM LPVG NRW - TEIL I

Das im Jahr 2011 novellierte LPVG NRW bietet der Interessenvertretung einen breiteren Raum in der Mitbestimmung. Im Rahmen dieser Änderung sind die wirtschaftlichen Angelegenheiten für die Personalvertretungen besonders berücksichtigt. Mit der Einführung des § 65a LPVG NRW soll in den Dienststellen mit mehr als einhundert ständig Beschäftigten ein Wirtschaftsausschuss (WA) eingerichtet werden. Hieraus ergeben sich neue Aspekte und Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretung. Das Seminar führt in die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Arbeit eines Wirtschaftsausschusses ein.

Themen

  • Rechtliche Grundlagen des WA nach § 65a LPVG NRW
  • Wirtschaftliche Tätigkeit einer Dienststelle
  • Gründung und Zusammensetzung eines WA
  • Informationsrechte des Personalrates
  • Betriebswirtschaftliche und wirtschaftsplanerische Grundlagen
  • Jahresabschluss
  • Wirtschafts- und Finanzplanung
  • Kennzahlen zur Bewertung der wirtschaftlichen Lage

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-186138-743
Termin
05.03.2018 bis 07.03.2018
Seminarort
Sundern-Langscheid - Hotel Seegarten
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
549 ,- € Seminarkostenpauschale (umsatzsteuerfrei) zzgl. ca. 295 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Schwerbehindertenvertretungen
Personalräte (LPVG)
Wirtschaftsausschuss-Mitglieder
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Ellen Waßer
Teamassistentin
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