Laptoparbeit

LPVG NRW: DIENSTVEREINBARUNG ALS INSTRUMENT DER INTERESSENVERTRETUNG

PR und Dienststellenleitung können gem. § 70 LPVG NRW Dienstvereinbarungen verhandeln und abschließen. Damit werden innerbetriebliche Normen verbindlich festgesetzt. Fast alle kollektiven Sachverhalte, die der Mitbestimmung des Personalrats unterliegen, wie z.B. Weiterbildung, Urlaub, Ordnungsfragen, Verhaltensregeln, können in Dienstvereinbarungen geregelt werden. Damit kann der PR maßgeblich auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten Einfluss nehmen und die dienstlichen Belange aktiv mitgestalten. Erfahre in diesem Seminar, wie die Dienstvereinbarung als Instrument der Interessenvertretung professionell und effektiv eingesetzt werden kann.

Ziel

In diesem Seminar erhältst du einen Überblick über rechtliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Abschluss und die inhaltliche Gestaltung von Dienstvereinbarungen.

Themen

  • Bedeutung und rechtliche Aspekte einer Dienstvereinbarung
  • Zulässige Inhalte und Themen
  • Entwicklung von Gestaltungszielen
  • Formvorschriften, Wirksamkeit, Kündigung und Nachwirkung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen (LPVG, TVöD/TV-L)
  • Durchsetzungsmöglichkeiten einer Dienstvereinbarung

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-185534-743
Termin
12.06.2018 bis 13.06.2018
Seminarort
Ascheberg - Hotel Restaurant Clemens-August
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
444 ,- € Seminarkostenpauschale (umsatzsteuerfrei) zzgl. ca. 171 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Ulrike Witzke
Teamassistentin
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