SUCHTPRÄVENTION UND SUCHTVERHALTEN
Anforderungen an die Betriebliche Interessenvertretung
Betriebliche Interessenvertretungen sind oft erste Ansprechpersonen bei Suchtproblemen – zumeist aber ohne konkrete Erfahrungen im Umgang mit Suchtkrankheiten. Das Seminar sensibilisiert die Teilnehmenden für Suchtgefahren in Betrieb und Dienststelle und vermittelt Handlungsoptionen
für den Umgang mit Sucht und Suchtbetroffenen in der Arbeitswelt.
Themen
- Suchtformen, suchtfördernde und suchtvermeidende Faktoren am Arbeitsplatz
- Arbeitsrechtliche Folgen von Suchterkrankungen in der Arbeitswelt
- Erkennen von Suchtproblemen und -erkrankungen
- Standards in der betrieblichen Suchtprävention
- Konzepte der kollegialen Begleitung und Beratung
- Suchthilfe – die Angebote im Überblick
- Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretungen
- Eckpunkte von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
Seminarnummer
D3-176768-742
Termin
04.07.2017 bis 06.07.2017
Seminarort
Ibbenbüren - Ringhotel Mutter Bahr
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
571 ,- € Seminarkostenpauschale (umsatzsteuerfrei) zzgl. ca. 346 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
§ 16 (2) LGG NRW
§ 96 (4) SGB IX
Status
Bereits ausgebucht
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