ZUSATZVERSORGUNG UND RENTE IM ÖFFENTLICHEN DIENST

Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst gehört zu den Altersvorsorgesystemen und stellt eine ergänzende Altersvorsorgemaßnahme für seine Beschäftigten dar. Fragen der sozialen Sicherung im Alter sind bereits im Arbeitsleben zu entscheiden. Dies gilt besonders für Altersteilzeit und Renteneintritt

Ziel

Das Seminar informiert dich über das Regelwerk der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Es versetzt dich in die Lage, diesbezügliche Fragen sachkundig zu bearbeiten. Die gesetzlichen Regelungen zur Rente, z. B. Mütterrente und abschlagsfreie Rente ab 63, die auch Auswirkungen auf die Zusatzversorgung haben, werden in diesem Seminar ebenfalls thematisiert.

Themen

  • Tarifliche Veränderungen und Rechtsgrundlagen bei der Zusatzversorgung
  • Voraussetzungen für Zusatzversorgungskassen
  • Finanzierung und Leistungen der Zusatzversorgungskassen
  • Überleitung von Versicherten
  • Neuberechnung der Startgutschriften
  • Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen
  • Sozialrechtliche und sozialpolitische Rahmenbedingungen
  • Auswirkungen der Mütterrente
  • Abschlagsfreie Zusatzrente mit 63+x Jahren
  • Neue Rechtsprechung
  • Online-Dienste am Beispiel der Deutschen Rentenversicherung („Mein Kundenportal“) und der VBL („Meine VBL“)
Hier findest du alle Termine zu diesem Seminarthema.

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

ANSPRECHPARTNER*IN
Ellen Waßer
Teamassistentin
Seminarnummer
D3-256800-121
Termin
10.03.2025 bis 13.03.2025
Seminarort
Sundern-Langscheid - Hotel Seegarten
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
1080 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 720 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Vorbehaltlich möglicher Preisanpassung durch das Veranstaltungshaus/den Cateringservice!
Zielgruppen
Betriebsräte
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Plätze vorhanden

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