BetrVG: BEHINDERUNG DER BETRIEBSRATSARBEIT

Betriebsräte begegnen zunehmend Schwierigkeiten, ihr Amt auszuüben oder überhaupt ein Gremium aufstellen zu können.
Was sind normale Schwierigkeiten im Spannungsfeld der Interessenvertretung und wo beginnt Behinderung der Betriebsratsarbeit? Das BetrVG sagt klar und deutlich: Der BR als ganzes sowie die einzelnen Mitglieder dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Wir vermitteln dir die rechtlichen Grundlagen, ordnen ein und entwickeln passende Strategien für eine starke Mitbestimmung!

Ziel

In diesem Seminar lernst du, wann eine Behinderung von Betriebsratsarbeit vorliegt, wie diese rechtlich zu bewerten ist und wie sich Betriebsräte erfolgreich dagegen zur Wehr setzen.

Themen

  • Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat
  • Behinderungen der BR-Arbeit erkennen und einordnen
  • Störungen unterbinden und gegensteuern
  • Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten
Hier findest du alle Termine zu diesem Seminarthema.

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-251815-140
Termin
12.11.2025 bis 13.11.2025
Seminarort
Wuppertal - Best Western Waldhotel Eskeshof
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
675 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 280 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Freistellungen
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Michaela Marschall
Teamassistentin
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