
BetrVG: BEHINDERUNG DER BETRIEBSRATSARBEIT
Betriebsräte begegnen zunehmend Schwierigkeiten, ihr Amt auszuüben oder überhaupt ein Gremium aufstellen zu können.
Was sind normale Schwierigkeiten im Spannungsfeld der Interessenvertretung und wo beginnt Behinderung der Betriebsratsarbeit? Das BetrVG sagt klar und deutlich: Der BR als ganzes sowie die einzelnen Mitglieder dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Wir vermitteln dir die rechtlichen Grundlagen, ordnen ein und entwickeln passende Strategien für eine starke Mitbestimmung!
In diesem Seminar lernst du, wann eine Behinderung von Betriebsratsarbeit vorliegt, wie diese rechtlich zu bewerten ist und wie sich Betriebsräte erfolgreich dagegen zur Wehr setzen.
Themen
- Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat
- Behinderungen der BR-Arbeit erkennen und einordnen
- Störungen unterbinden und gegensteuern
- Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".
