BetrVG: BEHINDERUNG DER BETRIEBSRATSARBEIT
Das BetrVG verbietet Behinderung der Betriebsratsarbeit durch den Arbeitgeber und schützt den Betriebsrat als Gremium sowie die einzelnen Mitglieder vor Benachteiligung. In der betrieblichen Realität jedoch begegnen Betriebsräte vielfältigen Schwierigkeiten in der Amtsausübung. Ob Absicht oder Unwissenheit - von Informationsverweigerung, Verhinderung der Sitzungsteilnahme, persönlicher Schikane bis hin zur Kündigung einzelner Betriebsratsmitglieder gibt es zahlreiche Beispiele. In diesem Seminar lernst du, wann eine Behinderung von Betriebsratsarbeit vorliegt, wie diese rechtlich zu bewerten ist und wie sich Betriebsräte erfolgreich dagegen zur Wehr setzen.
Themen
- Regeln des BetrVG für die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat
- Behinderungen der BR-Arbeit erkennen und einordnen
- Störungen unterbinden und gegensteuern
- Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
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