ONLINE-SEMINAR: DATENSCHUTZ BEIM EINSATZ VON VIDEOKONFERENZSYSTEMEN
Seit der Corona-Pandemie nutzen viele Beschäftigte und betriebliche Interessenvertretungen Videokonferenzsysteme. Die Einsatzszenarien sind dabei so vielfältig wie die Anbieter solcher Systeme. Bei der Nutzung von Videokonferenzsystemen werden personenbezogene und -beziehbare Daten verarbeitet. Wir geben in diesem Online-Seminar einen Überblick über den Datenschutz beim Einsatz solcher Systeme, gehen auf das EuGH-Urteil zu Privacy Shield ein und zeigen, welche Regelungen zu beachten sind. Dazu werden die wichtigsten Fragen für Interessenvertretungen rund um das Thema Videokonferenzen erörtert und weitere Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt.
ZielDie Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die Kategorien von Daten, die durch die Teilnahme an Videokonferenzen erhoben und verarbeitet werden Es wird auf die aktuelle Rechtslage zum Beschäftigtendatenschutz beim Einsatz von Videokonferenzen eingegangen. Darüber hinaus werden Regelung für einen Datenschutzkonformen Einsatz erörtert.
Themen
- Kategorien von Daten die beim Einsatz von Videokonferenzen erhoben werden
- Was tun, wenn Videokonferenzdienste nicht DSGVO-konform arbeiten?
- Die Bedeutung des EuGH-Urteil zu Privacy Shield für die betriebliche Praxis
- Mitbestimmungsmöglichkeiten
Das Online-Seminar fängt um 10:00 Uhr an und endet um 11:30 Uhr.
Dieses Seminar führen wir im Rahmen unseres Angebots "von profis für profis" in Kooperation mit der TBS NRW durch.
Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".