DER BETRIEBSRAT IST DA! FÜR EINEN SICHEREN EINSTIEG IN DIE QUALIFIZIERTE BETRIEBSRATSARBEIT
Im betrieblichen Alltag sind gut qualifizierte betriebliche Interessenvertretungen und Beschäftigte notwendig. Die Kenntnis ihrer Rechte und Aufgaben als Interessenvertretung sowie die Kenntnisse über politische, soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge müssen ihnen geläufig sein. Qualifizierte Mitarbeiter*innen bieten Zukunfts-chancen für einen Betrieb.
Das Tagesseminar gibt einen ersten Überblick zu den gesetzlichen Bestimmungen und enthält ebenso praktische Handreichungen und Arbeitshilfen für die betriebliche Bildungsplanung und Betriebsratsarbeit, insbesondere für die Startphase eines neugewählten Betriebsrats.
Themen
- Der Einstieg in die Betriebsratsarbeit: Aufgaben nach dem BetrVG
- Die Bildungsplanung im Betriebsrat (Bestandsaufnahme/ aktuelle und absehbare Anforderungen/Umsetzung)
- Welche Seminare dürfen Betriebsräte besuchen? Der Begriff der Erforderlichkeit des § 37 (6) BetrVG i.V. m. § 40 BetrVG
- Die Abgrenzung des § 37 (6) BetrVG zum § 37 (7) BetrVG
- Konfliktlösungen nach dem BetrVG bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zur Inanspruchnahme von Bildungsmaßnahmen nach § 37 (6) BetrVG
Die Beschlussfassung zur Seminarteilnahme ist dem Arbeitgeber rechtzeitig und schriftlich mitzuteilen. Bitte berücksichtigt diese formale Anforderung!
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