BETRIEBSRATSHANDELN IN KOMPLEXEN UNTERNEHMENSSTRUKTUREN

Unternehmerische Entscheidungen werden zunehmend nicht nur für den einzelnen Betrieb oder ein Unternehmen, sondern für einen ganzen Konzern getroffen. Auf die Interessenvertretungsorgane der jeweiligen Handlungsebene (BR / GBR / KBR) kommen hier mannigfaltige Aufgaben zu, die von der Begleitung und Gestaltung struktureller Änderungen bis hin zur Beteiligung der Belegschaften reicht. Das Seminar vermittelt kompakte Anwendungskenntnisse, die jedem Betriebsratsmitglied zur effektiven Ermittlung und Bearbeitung der Aufgaben auf den einzelnen Kompetenzebenen zur Verfügung stehen sollten.

Themen

  • Anforderungen für die Errichtung und die Arbeit des Gesamtbetriebsrats (GBR) gemäß den §§ 47 ff BetrVG
  • Anforderungen für die Errichtung und die Arbeit des Konzernbetriebsrats (KBR) gemäß den §§ 54 ff BetrVG
  • Die Struktur und die Handlungsebenen des Interessenvertretungsorgans „Betriebsrat“ im Betrieb, im Unternehmen und im Konzern nach dem BetrVG
  • Zuständigkeiten von Betriebsrat, GBR und KBR in der Abgrenzung zueinander. - Beispielsweise:
    • Zuständigkeit des GBR kraft Gesetz oder kraft Auftrags
    • Zuständigkeit des GBR für Betriebe des Unternehmens ohne Betriebsrat
  • Kommunikation und Vorgehensweisen im Rahmen des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit der Einzelgremien auf den Ebenen der Unternehmensstruktur
Seminarnummer
RE-200849-051
Termin
25.03.2020 bis 26.03.2020
Seminarort
Ibbenbüren - Hotel Leugermann
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
485 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 195 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Bildungsregion
Bocholt/Münster/Rheine
Status
Bereits ausgebucht

Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".

ANSPRECHPARTNER*IN
Michael Martinez Cerecedo
Bildungsreferent
Diese Seite empfehlen:        
drucken:  
merken: