DER BETRIEBSRAT IM BETRIEB OHNE TARIFVERTRAG
In nicht tarifgebundenen Betrieben arbeiten die betrieblichen Interessenvertretungen unter erschwerten Bedingungen: Sie sind mit gesetzlichen Bestimmungen konfrontiert. Diese sind für die Beschäftigten weitaus ungünstiger als die Tarifverträge, die in tarifgebundenen Betrieben gelten. Nach § 77 (3) BetrVG dürfen Themen, die normalerweise tariflich geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Daher gehen wir der Frage nach, welche Beteiligungsrechte der Betriebsrat effektiv nutzen kann, ohne gegen diese Vorgabe zu verstoßen und wie man eine Betriebsvereinbarung als »Ersatz-Tarifvertrag « abschießen kann. Neben der Frage nach der Gestaltung von Arbeitsbedingungen in nicht tarifgebundenen Betrieben besprechen wir auch, wie eine Tarifbindung hergestellt werden kann – und natürlich die Rolle der Interessenvertretung dabei.
ZielDu lernst in diesem Seminar, welche Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf die Durchsetzung von Beschäftigteninteressen der Betriebsrat in Betrieben ohne Tarifbindung mittels des Betriebsverfassungsgesetzes nutzen kann.
Themen
- Unterschiede zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Betrieben bzw. Unternehmen
- rechtliche und politische Stellung von Tarifverträgen im Handeln von Betriebsrat *innen – auch in Betrieben ohne Tarifbindung
- Rechtsstellung von Tarifverträgen gegenüber Betriebsvereinbarungen: Tarifvorrang des § 77 (3) i.V.m. § 87 (1) Satz 1 BetrVG
- Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, eine Tarifbindung herzustellen?
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.