BETRIEBSVERFASSUNG UND SBV-ARBEIT – UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER SITUATION IN BETRIEBEN MIT ODER OHNE EIGENE SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG

In vielen Betrieben und Verwaltungen gibt es eigenständige Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen, die sich im Idealfall gemeinsam um die Probleme von behinderten Menschen im Betrieb kümmern.

Manchmal gibt es in Betrieben aber auch behinderte Menschen, die ohne SBV ihre Rechte einfordern müssen. Dann ist der Betriebsrat auch wichtiger Ansprechpartner in Schwerbehindertenangelegenheiten.
Dieser muss gut Bescheid wissen, welche Möglichkeiten es gibt, wie die Betriebsverfassung und das Sozialgesetzbuch weiterhelfen, welchen externen Sachverstand er einsetzen kann usw.

Themen

  • Gesetzliche Grundlagen für die Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte
  • Betriebsrat ohne Schwerbehindertenvertretung
  • Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsräte bei der Eingliederung und Sicherung von schwerbehinderten Menschen auf einem Arbeits- und Ausbildungsplatz
  • Verpflichtung der Arbeitgeber gegenüber schwerbehinderten Menschen
  • Verpflichtung zur Zusammenarbeit nach § 182 SGB IX bei der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben
  • Zusammenarbeit der betrieblichen Partner mit externen Partnern
  • Präventive Maßnahmen für alle ArbeitnehmerInnen im Betrieb
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebliche Regelung für schwerbehinderte Menschen

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

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