BETRIEBSÄNDERUNG, INTERESSENAUSGLEICH UND SOZIALPLAN
Veränderungen im Betrieb, wie Verlagerungen oder Stilllegungen haben oft Nachteile für die Beschäftigten zur Folge. Besonders schwierig und anspruchsvoll wird es, wenn durch die Maßnahme zusätzlich Personalabbau betrieben wird. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt dem Betriebsrat weitreichende Informations-und Mitwirkungsrechte und auch die Möglichkeit des Interessenausgleiches und des Sozialplans. Wir wollen die Möglichkeiten und Handlungsfelder des Betriebsrats näher betrachten und herausarbeiten, was beachtet werden sollte und welche Gestaltungsmöglichkeiten der Betriebsrat hat
Themen
- § 92 a Beschäftigungssicherung
- § 111 Betriebsänderung
- § 112 Interessenausgleich über die Betriebsänderung, Sozialplan
- § 112a Erzwingbarer Sozialplan bei Personalabbau, Neugründungen
- Rechtsprechung jeweils zu den vorstehenden Themen
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
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