ARBEITSRECHT II

Ziel

Ergänzend zu dem Seminar „Arbeitsrecht (AR 1)“ erhalten die Teilnehmenden in diesem Seminar einen Überblick über die Schutzrechte von Arbeitnehmenden, das Tarifvertragsrecht sowie die Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche im Hinblick auf die Beteiligungsrechte und Überwachungspflichten der gesetzlichen Interessenvertretung.
Der Besuch einer Gerichtsverhandlung am Arbeitsgericht ist im Rahmen des Seminarablaufs vorgesehen.

Themen

  • Überblick: Schutzgesetze für besondere Gruppen von Arbeitnehmenden
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien bei der Berufsausbildung
  • Kollektive Regelung von Arbeitsverhältnissen
  • Verfahrensrecht
  • Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit und des Klageweges
  • Tarifvertragsrecht – Grundlagen und Bedeutung
  • Zustandekommen, Inhalte und Auswirkungen von Tarifverträgen
  • Beteiligungsrechte und Handlungsoptionen der betrieblichen Interessenvertretung

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

Hotels / Termine / Preise

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