EFFEKTIVE DURCHSETZUNG VON BETRIEBSRATSRECHTEN
Das Gebot der „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ wird häufig von Arbeitgebern in der Form missverstanden, dass Betriebsräte allenfalls am Rande und nur da wo unbedingt nötig beteiligt werden. Betriebsräten, die auf Einhaltung der Rechte der Belegschaft pochen, werden häufig mit dem Vorwurf konfrontiert „gegen die Interessen des Betriebes“ zu arbeiten. Das Seminar zeigt auf, was „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ wirklich bedeutet und wie ein Betriebsrat dafür Sorge tragen kann, dass er im Streit für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen ernst genommen wird.
Themen
- Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats unter Berücksichtigung der tariflichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen
- Mitbestimmung und Mitwirkung, wo lohnt sich ein konstruktiver Streit mit dem Arbeitgeber?
- Informationsbeschaffung, wie schaffe ich es „auf Augenhöhe mit meinem Arbeitgeber“ zu verhandeln?
- Effektive Durchsetzung der Betriebsratsziele, wie behalte ich mein Ziel im Auge, ohne mich „zu verzetteln“?
- Information und Motivation der Belegschaft, wie vermittele ich die Sinnhaftigkeit notwendiger Maßnahmen?
- Abwehrstrategien des Unternehmers und angemessene Reaktionen des Betriebsrates
- Der Betriebsrat als Zielscheibe des Arbeitgebers: Wie gehe ich mit unberechtigten Vorwürfen gegen Betriebsratsarbeit, wie mit dem Versuch den Betriebsrat zu zerschlagen um?
- Das Instrument der Einigungsstelle, Errichtung, Arbeit in der Einigungsstelle und Umsetzung ihrer Ergebnisse
- Rechtstreues Verhalten des Arbeitgebers, wie verhindere ich Benachteiligungen von Kollegen oder von Betriebsratskollegen?
Vorausgesetzt werden Grundkenntnisse, wie sie in einem Seminar BR I oder dem Grundlehrgang GI vermittelt werden.
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG BAU durch.
Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".