TARIfGEBUNDENER BETRIEB – HANDLUNGSSPIELRÄUME DES BETRIEBSRATS
Die Tarifpartner sind am besten in der Lage, die wirtschaftliche Situation in ihren Branchen sowie Betrieben einzuschätzen und passende
Regelungen zu vereinbaren. Durch Tarifverträge lässt sich eine Beteiligung der Beschäftigten am wirtschaftlichen Erfolg sicherstellen.
Im Betrieb sorgt der Betriebsrat für die Umsetzung der tariflichen Regelungen. Jedoch kann die Existenz des Tarifvertrages die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nicht nur erweitern, sondern auch
einschränken, was den Betriebsrat vor Herausforderungen stellt. Das
Seminar vermittelt Kenntnisse über das Zusammenspiel von Tarifrecht und betrieblicher Mitbestimmung. Dabei werden die Fragen,
welche Auswirkungen es für den Betriebsrat hat, wenn ein Tarifvertrag gilt und welche Rollenverteilung zwischen Betriebsrat, Gewerkschaft und Arbeitgeberseite besteht, genauso behandelt wie die
Frage, wer was wie durchsetzen kann.
Themen
- Rechtliche Grundlagen des Art. 9 GG (Koalitionsfreiheit)
- Überblick Tarifvertragsgesetz
- Handlungsfelder des Betriebsrats im tarifgebundenen Betrieb
- Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG
- Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag - was gilt?
- Rechte der Gewerkschaft im Betrieb
- Durchsetzungsrechte
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