ERFASSUNG DER ARBEITSZEIT - URTEIL EUROPÄISCHER GERICHTSHOF VOM 14.05.2019

Der Europäische Gerichtshof hat am 14.05.2019 (C-55/18) entschieden, dass Arbeitergeber die Dokumentation sämtlicher Arbeitszeiten von Beschäftigten sicherstellen müssen. Das Seminar stellt die Auswirkungen dieser Entscheidung nicht nur mit Blick auf die Arbeitszeiterfassung, sondern auch auf die Gewährung von Pausen, die Anordnung von Überstunden sowie Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst dar.

Themen

  • Entscheidung des EuGH vom 14.05.2019
  • Erfassung von Arbeitszeit
  • Gewähren von Pausen
  • Anordnung von Überstunden
  • Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Ruhezeiten
  • Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung
Seminarnummer
D3-206782-742
Termin
03.12.2020
Seminarort
Dortmund - Hotel Esplanade
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
285 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 61 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Bereits ausgebucht

Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".

ANSPRECHPARTNER*IN
Christina Passenheim
Teamassistentin
Diese Seite empfehlen:        
drucken:  
merken: