URTEIL DES LANDESARBEITSGERICHTS HAMM ZUR 5-TAGE-WOCHE -

Aktuelle Rechtsprechung

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat am 07.11.2019 (Az: 13 TaBV 14/19) entschieden, dass in einem an den TVöD-K gebundenen Krankenhaus in aller Regel eine 5-Tage-Woche gilt und die Arbeitszeit der Beschäftigten nur dann ausnahmsweise auf mehr als fünf Tage in der Woche verteilt werden darf, wenn dies aufgrund konkreter betrieblicher Erfordernisse unumgänglich ist.

Ziel

In diesem Seminar lernst du die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Dienstplangestaltung im Gesundheits-, Sozial- und Pflegebereich kennen und erfährst, was auf betrieblicher Ebene im Rahmen der tariflichen Vorgaben geregelt werden kann.

Themen

  • Entscheidung des LAG Hamm vom 07.11.2019
  • Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen bei der Dienstplangestaltung
  • Verhältnis Tarifvertrag zu Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung
  • Einigungsstellenverfahren zu Arbeitszeitfragen
Hier findest du alle Termine zu diesem Seminarthema.
Seminarnummer
D3-256836-085
Termin
13.11.2025
Seminarort
Düsseldorf - TRIBE Düsseldorf
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
395,00 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 90,00 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Fachbereich
FB 03 Gesundheit, Soziales, Kirchen
Status
Plätze vorhanden

Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".

ANSPRECHPARTNER*IN
Birgit Salger
Teamassistentin
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