
URTEIL DES LANDESARBEITSGERICHTS HAMM ZUR 5-TAGE-WOCHE -
Aktuelle Rechtsprechung
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat am 07.11.2019 (Az: 13 TaBV 14/19) entschieden, dass in einem an den TVöD-K gebundenen Krankenhaus in aller Regel eine 5-Tage-Woche gilt und die Arbeitszeit der Beschäftigten nur dann ausnahmsweise auf mehr als fünf Tage in der Woche verteilt werden darf, wenn dies aufgrund konkreter betrieblicher Erfordernisse unumgänglich ist.
ZielIn diesem Seminar lernst du die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Dienstplangestaltung im Gesundheits-, Sozial- und Pflegebereich kennen und erfährst, was auf betrieblicher Ebene im Rahmen der tariflichen Vorgaben geregelt werden kann.
Themen
- Entscheidung des LAG Hamm vom 07.11.2019
- Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen bei der Dienstplangestaltung
- Verhältnis Tarifvertrag zu Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung
- Einigungsstellenverfahren zu Arbeitszeitfragen