LEIHARBEIT, WERKVERTRÄGE UND PERSONALGESTELLUNG

Die Formen flexibler Personalpolitik sind vielfältig: Das sog. Stammpersonal wird minimiert und um vorübergehend beschäftigte Arbeitskräfte ergänzt –
entweder durch Arbeitnehmerüberlassung (sog. Zeit- oder Leiharbeit), durch Gestellung von öffentlichen/privaten Dritten (sog. Personalgestellung) bis hin zur Zuweisung von Beamten oder durch Werkverträge in Betrieben und Dienststellen. Sowohl kollektiv- als auch individualrechtlich ergeben sich wichtige Fragen für die Interessenvertretung, z. B.: Welche Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten hat die Interessenvertretung? Das Seminar erörtert diese Fragen und stellt die unterschiedlichen Formen prekärer Beschäftigung differenziert dar; die beamtenrechtlichen Möglichkeiten der Zuweisung werden ebenfalls thematisiert. Anhand praktischer Beispiele lernen die Teilnehmenden sowohl Gestaltungsoptionen für betriebliche Regelungen als auch für die Herangehensweise im Individualfall kennen.

Themen

  • Rechtsgrundlagen Leiharbeit, Werkverträge und Personalgestellung: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Beamtenstatusgesetz, anwendbare Tarifverträge, Tarifrechtsgrundlagen
  • Überblick über flexible personalpolitische Maßnahmen
  • Neue Rechtsprechung
  • Individuelle Rechte und Pflichten von betroffenen ZeitarbeitnehmerInnen und von Gestellten
  • Beteiligungsrechte und Handlungsstrategien der gesetzlichen Interessenvertretungen bei prekären Arbeitsverhältnissen

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-176765-742
Termin
13.11.2017 bis 15.11.2017
Seminarort
Hamm - Mercure Hotel Hamm
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
539 ,- € Seminarkostenpauschale (umsatzsteuerfrei) zzgl. ca. 317 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Christina Passenheim
Teamassistentin
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