Statusmeldung

Dieses Seminar fand bereits am 2018-06-07 statt, Sie können aber unten Ihr Interesse an einem möglichen neuen Termin bekunden!

GEWALTPRÄVENTION UND STRAFRECHTLICHE HAFTUNG IN EINRICHTUNGEN DER BEHINDERTENHILFE

Verbale und körperliche Übergriffe auf das Betreuungspersonal in Einrichtungen der Behindertenhilfe sind an der Tagesordnung. Psychische Belastungen und Verletzungen sind oft die Folge. Im ersten Teil des Seminars werden Präventionsmöglichkeiten, Hilfsangebote und Pflichten des Arbeitgebers dargestellt. Im zweiten Teil geht es um das strafrechtliche Haftungsrisiko für die Beschäftigten. Dabei wird auch auf das Problem der Übergriffe und deren Abwehr eingegangen. Außerdem werden Themen wie Haftung im Zusammenhang mit Medikamentenvergabe und Aufsichtspflicht behandelt. Das Seminar gibt Einblick in die Gesetzeslage und Handlungsmöglichkeiten für die betrieblichen Interessenvertretungen.

Themen

  • Möglichkeiten der Gewaltprävention
  • Erkennen von Gewaltpotenzialen und ihrer Ursachen
  • Innerbetriebliche Lösungskonzepte
  • Organisationspflichten des Einrichtungsträgers
  • Schadenersatzpflichten von Träger und Personal bei Unterbesetzung
  • Strafrechtliche Konsequenzen von Behandlungsfehlern
  • Konsequenzen bei Verletzung der Aufsichtspflicht
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen
  • Entlastungsanzeigen
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Fehlern infolge Personalmangel
  • Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-185382-085
Termin
07.06.2018 bis 08.06.2018
Seminarort
Düsseldorf - CVJM-Hotel
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
444 ,- € Seminarkostenpauschale (umsatzsteuerfrei) zzgl. ca. 128 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Fachbereich
FB 03 Gesundheit, Soziales, Kirchen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Romy Gröne
WbG-Beratung
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