TV AWO NRW: DIE NEUE ENTGELTORDNUNG

Am 22.11.2024 haben sich die Tarifparteien auf die Einführung einer neuen Entgeltordnung zum Tarifvertrag für die Beschäftigten bei der Arbeiterwohlfahrt NRW (TV AWO NRW) geeinigt. Die Betriebsräte der AWO NRW haben nun darüber zu wachen, dass die geltende tarifliche Vergütung korrekt angewendet wird. Dieses Seminar vermittelt die Grundlagen des Eingruppierungsrechts und Neuerungen in der Entgeltordnung des TV AWO NRW. Tarifliche Begrifflichkeiten wie Tätigkeitsmerkmale werden ebenso geklärt wie Inhalt und Funktion von Stellenbeschreibungen.
Anhand von praxisbezogenen Übungen werden die verschiedenen Schritte der Eingruppierungsfeststellung bearbeitet und Sicherheit in der Anwendung vermittelt

Themen

  • Grundlagen des Eingruppierungsrechts: Eingruppierungsgrundsätze, Eingruppierung in besonderen Fällen, Irrtümer bei der Eingruppierung
  • Struktur und Aufbau der Entgeltordnung TV AWO NRW: Vorbemerkung, allgemeine Tätigkeitsmerkmale, Definitionen
  • Struktur und Aufbau des Eingruppierungsverzeichnisses TV AWO NRW (Abgrenzung, Vorbemerkungen, allgemeine Tätigkeitsmerkmale)
  • Funktion und Inhalt von Stellenbeschreibungen und Vorgehensweise bei der Stellenbewertung
  • Aufgaben, Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen bei der Anwendung des Eingruppierungsrechts
Hier findest du alle Termine zu diesem Seminarthema.
Seminarnummer
D3-256846-085
Termin
17.02.2025 bis 20.02.2025
Seminarort
Bad Salzuflen - Best Western Plus Hotel Ostertor
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
1.080,00 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 485,00 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Birgit Salger
Teamassistentin
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