DATENSCHUTZ-PRÜFUNG IM BETRIEB

Erfüllt der Arbeitgeber alle Pflichten?

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert von den betrieblichen Verantwortlichen die regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit. Interessenvertretungen haben dabei eine Überwachungspflicht. Als "Managementsystem für Datenschutz" umfassen solche Verfahren regelmäßige Prüfverfahren (Audits), die auch den Umgang mit Beschäftigtendaten prüfen.

Ziel

Die Interessenvertretungen lernen Systeme für Datenschutz-Prüfverfahren kennen und können eine erste Bewertung vornehmen, inwieweit der Arbeitgeber die Verarbeitung von Beschäftigtendaten schützt und wo gegebenenfalls Defizite bestehen.

Themen

  • Datenschutz-Prüfverfahren als Teil des Datenschutz-Managements
  • Umfang und Rahmen eines Datenschutz-Audits
  • Rolle der Interessenvertretung
  • Möglichkeiten der Beteiligung und Mitgestaltung
Seminarzeit: 9:00 bis 16:30 Uhr
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema
Seminarnummer
D11-259509-133
Termin
18.02.2025 bis 19.02.2025
Seminarort
Duisburg - IntercityHotel Duisburg
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
865 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 275 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Referent*in
Jens Göcking
Zielgruppen
Betriebsräte
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
von profis für profis
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Michael Czogalla
Teamassistent
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