DATENSCHUTZ-PRÜFUNG IM BETRIEB
Erfüllt der Arbeitgeber alle Pflichten?
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert von den betrieblichen Verantwortlichen die regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit. Interessenvertretungen haben dabei eine Überwachungspflicht. Als "Managementsystem für Datenschutz" umfassen solche Verfahren regelmäßige Prüfverfahren (Audits), die auch den Umgang mit Beschäftigtendaten prüfen.
ZielDie Interessenvertretungen lernen Systeme für Datenschutz-Prüfverfahren kennen und können eine erste Bewertung vornehmen, inwieweit der Arbeitgeber die Verarbeitung von Beschäftigtendaten schützt und wo gegebenenfalls Defizite bestehen.
Themen
- Datenschutz-Prüfverfahren als Teil des Datenschutz-Managements
- Umfang und Rahmen eines Datenschutz-Audits
- Rolle der Interessenvertretung
- Möglichkeiten der Beteiligung und Mitgestaltung