ARBEITSSCHUTZ UND ARBEITSSICHERHEIT (AuG 1)
Arbeitsschutz liegt im Interesse aller Betriebsparteien. Du als Interessenvertretung hast viele Möglichkeiten, beim Thema Gesundheit mitzugestalten und verfügst über hinreichende Beteiligungsrechte. Ziel ist es, physische und psychische Belastungen so gering wie möglich zu halten und so die Kolleg*innen effektiv zu schützen
ZielEs werden die aktuelle Unfallverhütungsvorschrift DGUV 2.0 vorgestellt und Auswirkungen sowie Handlungsoptionen aufgezeigt. Darüber hinaus werden ergonomische Ansprüche an die Arbeitsplatzgestaltung und die Arbeit des Arbeitsschutzauschusses dargestellt und die Zusammenarbeit mit betriebsinternen und -externen Beteiligten erläutert.
Themen
- Rechtliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, u.a. DGUV 2.0, Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), EU-Richtlinien
- Arbeitsstättenverordnung, SGB VII
- Arbeits-, Wegeunfall und Berufserkrankung
- Aufgabe und Stellung der Arbeitsschutzverantwortlichen
- Aufgaben und Befugnisse des Arbeitsschutzausschusses
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV
- Gefährdungsbeurteilungen und Belastungsanalysen im Überblick
- Beteiligungsrechte und Pflichten der betrieblichen Interessenvertretung sowie der Beschäftigten und Arbeitnehmerhaftung
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
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