ANTRÄGE RECHTSSICHER BEGLEITEN
In § 201 SGB IX ist festgelegt, dass die SBV Beschäftigte auch bei Anträgen an die zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades sowie auf Gleichstellung zu unterstützen hat. Diese Formulierung hat den Aufgabenbereich und damit den allgemeinen Schulungsbedarf der SBV erheblich erweitert. In diesem Seminar zeigen wir euch, wie ihr diese Anforderungen im Arbeitsalltag effizient und effektiv erfüllt.
ZielIn diesem Seminar erhältst du die erforderlichen Kenntnisse, um Maßnahmen in die Wege zu leiten und die Betroffenen bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche aus dem SGB IX und anderen Gesetzen zu unterstützen.
Themen
- Beratung der (Schwer-)Behinderten im Betrieb als Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung nach § 178 (1) SGB IX
- Antragsverfahren zur Feststellung einer (Schwer-)Behinderung nach § 152 SGB IX
- Gleichstellungsverfahren – vom Formular bis zum Sozialgerichtsverfahren, sowie die Stellungnahme der SBV hierzu
- ausführliche Erklärung des Leistungspakets der Integrationsämter
- Antragsverfahren auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
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