ERFASSUNG DER ARBEITSZEIT
Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 13.09.2022
Das Bundesarbeitsgericht hat im September 2022 in einem Grundsatzurteil den Beschluss des Europäischen Gerichtshofes (2019, C-55/18) zur Erfassung der Arbeitszeit bestätigt: Arbeitergeber müssen die Dokumentation sämtlicher Arbeitszeiten von Beschäftigten sicherstellen. Das Seminar stellt die Auswirkungen dieser Entscheidung nicht nur mit Blick auf die Arbeitszeiterfassung, sondern auch auf die Gewährung von Pausen, die Anordnung von Überstunden sowie Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst dar.
Themen
- BAG-Beschluss vom 13.9.2022 (Az. 1 ABR 22/21)
- Erfassung von Arbeitszeit
- Gewähren von Pausen
- Anordnung von Überstunden
- Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Ruhezeiten
- Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
Seminarnummer
D3-236785-742
Termin
30.08.2023
Seminarort
Düsseldorf - DGB-Haus Düsseldorf
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
375 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 48 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Referent*in
Gunnar Herget
Zielgruppen
Betriebsräte
Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
Status
Bereits ausgebucht
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