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THEMENTAG: KONTROLLE UND ÜBERWACHUNG
Es gibt viele technische Möglichkeiten, das Verhalten der Beschäftigten zu überwachen und zu kontrollieren, darunter Videoüberwachung sowie die Auswertung von Telefon-, Mail- oder Internetdaten. Genauso sind Taschen- und Türkontrollen gängige Praxis in vielen Betrieben/Dienststellen. Du als gesetzliche Interessenvertretung hast die Aufgabe, die schutzwürdigen Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu beachten und die Kontrollbedarfe von Arbeitgebern zu regulieren.
ZielIn diesem Seminar werden deine umfangreichen Beteiligungsrechte als Interessenvertreter*innen bei organisatorischen und technischen Maßnahmen aufgezeigt sowie Regelungen zum Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrollen in Betriebs- und Dienstvereinbarungen vorgestellt.
Themen
- Datenschutz und Persönlichkeitsrechte mit Blick auf europäisches (DSGVO) und deutsches Datenschutzrecht (BDSG, DSG NRW)
- Videoüberwachung am Arbeitsplatz
- Risiken bei Nutzung von Telefon und Internet
- Rechtliche Grenzen der Überwachung
- Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
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