SCHICHTPLAN-FIBEL EXTRA - SCHICHTFOLGEN

Der Plan verteilt die Arbeitszeit der Kolleginnen und Kollegen auf die Tage der Woche. Gesetze und Tarife beschreiben dafür enge Grenzen, um die Ballung von Arbeitszeit zu verhindern. Tatsächlich berichten die Betroffenen dann dennoch über fehlende Freischichten, eine 5,2-Tage/Woche oder über 9 oder 10 Schichten in Folge. Sind die Schutzregeln also nur unverbindliche Vorschläge? Kann der Arbeitgeber sich auf Gewohnheitsrechte berufen? An praktischen Fallbeispielen lernen Betriebs- und Personalräte, genauso die Mitarbeitervertreter, warum und wie sie die Mindestvorgaben umsetzen ohne die Höchstbelastungen zu überschreiten.

Themen

  • Regeln und vereinbaren - zwingende Vorgaben in TVöD-K oder -B, ebenso in den Tarifen: TV-L, TV AWO, TVDRV, TV-H, TV-EKBO, TV-EvB, TV-KUV, TV Ärzte VKA, TV Ärzte Sana, TV-UKN, TV-VBGK, TV-VKKH, AVR Caritas Anl. 30-33, AVR Wue
  • die Kalenderwoche als Ausgleichszeitraum
  • notwendige betriebliche/dienstliche Gründe
  • das freie Wochenende und die Ersatzruhetage
  • gesicherte Erkenntnisse und Leitlinien
  • Soll- und Kann-Bestimmungen
  • Bereitschaftsdienst und Rufdienst als Ergänzung der regelmäßigen Zeitschuld
  • aktuelle Rechtsprechung
  • Mitbestimmen und vereinbaren aufgrund BetrVG § 87 (1) Nr. 2, LPVG NRW § 72 (4) Nr.1, MVG § 40 d oder MAVO § 36 (1)
  • Gesetze und Tarife als Sperren für betriebliche Vereinbarungen

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-196837-085
Termin
30.09.2019 bis 02.10.2019
Seminarort
Wegberg-Kipshoven - Hotel Restaurant Esser
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
665 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 296 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Referent*in
Tobias Michel
Zielgruppen
Betriebsräte
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Freistellungen
Fachbereich
FB 03 Gesundheit, Soziales, Kirchen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Romy Gröne
WbG-Beratung
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