gleichstellungsbeauftragte

GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE: BETEILIGUNG UND MITWIRKUNG

Im Landesgleichstellungsgesetz NRW ist die Beteiligung und Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten klar festgeschrieben. Sie sollen bei allen Vorschriften und Maßnahmen mitwirken. Insbesondere gilt dies für personelle Vorhaben, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgesprächen sowie für organisatorische Vereinbarungen und soziale Regelungen. Außerdem sind sie an der Aufstellung und Änderung des Gleichstellungsplans sowie der Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Gleichstellungsplans beteiligt. Die Planungsvorhaben sind von grundsätzlicher Bedeutung für die Beschäftigungsverhältnisse Arbeitsbedingungen in der Dienststelle und fallen ebenso in den Zuständigkeitsbereich von Gleichstellungsbeauftragten. Die Regelungen des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG 2), (seit 2021 in Kraft) werden im Hinblick auf Beteiligung und Mitwirkung einbezogen. Methodisch ist das Seminar auf handlungsorientierte Umsetzung gesetzlicher Regelungen ausgerichtet.

Themen

  • Darstellung der Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten gemäß den rechtlichen Grundlagen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW
  • Bausteine und Handlungsansätze für Vereinbarungen
  • Erarbeitung von Strategien zur Umsetzung von Vereinbarungen in der jeweiligen Organisation

Hinweis:
Für Teilnehmende gem. LGG NRW sind Grundkenntnisse des LGG NRW sowie des Muster-Gleichstellungsplans und ein Kommentar zum LGG NRW hilfreich. Bei Tätigkeit gem. Bundesgleichstellungsgesetz gilt dies für die Kenntnis des BGleiG und des Zweiten Führungspositionen Gesetzes (FüPoG 2).

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

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