Frau Seminar

GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE: PERSONALPLANUNG UND PERSONALENTWICKLUNG

Gleichstellungsbeauftragte sind gemäß Gesetz (LGG NRW und BGleiG) bei allen wichtigen organisatorischen und personellen Entscheidungen frühzeitig zu beteiligen – also auch bei Personalmaßnahmen und Personalentwicklungsprozessen. Gleichstellungspläne sind Bestandteil der Personalentwicklung gemäß LGG NRW und BGleiG und bei dem seit August 2021 in Kraft getretenen Zweiten Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG 2). Welche Schnittmengen ergeben sich zwischen Personalentwicklungskonzepten und Förderplänen und wie finden sie Eingang in die jeweiligen Konzepte und Maßnahmen? Wie können sich beide Entwicklungsprogramme und -konzepte wechselseitig ergänzen? Im Seminar werden Handlungsansätze und -strategien zur erfolgreichen Umsetzung des gesetzlich verbrieften Zugangs zu diesen Verfahren und Prozesse in der Praxis vorgestellt sowie Ideen und Bausteine für die jeweilige Organisation erarbeitet.

Themen

  • Instrumente der Personalplanung und -entwicklung
  • Schnittmengen von Personalentwicklung und Gleichstellung
  • Handlungsansätze für geschlechtergerechten Umsetzung in der betrieblichen Praxis

Hinweis
Für Teilnehmende gem. LGG NRW sind Grundkenntnisse des LGG NRW sowie des Muster-Gleichstellungsplans und ein Kommentar zum LGG NRW hilfreich. Bei Tätigkeit gem. Bundesgleichstellungsgesetz gilt dies für die Kenntnis des BGleiG und des Zweiten Führungspositionen Gesetzes (FüPoG 2).

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Hotels / Termine / Preise

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