LPVG NRW: DER WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS (WA 1)
Der Wirtschaftsausschuss nach § 65a LPVG NRW ermöglicht dir als PR einen breiteren Raum für die Mitbestimmung. In Dienststellen mit mehr als 100 ständig Beschäftigten kann ein Wirtschaftsausschuss eingerichtet werden. Er hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten der Dienststelle zu beraten und die Personalräte zu unterrichten. Hieraus ergeben sich neue Aspekte und Handlungsmöglichkeiten für die Personalvertretung. Die erforderlichen Kenntnisse erlangst du in unserem Seminar.
ZielDas Seminar führt dich in die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Arbeit eines Wirtschaftsausschusses ein.
Themen
- Rechtliche Grundlagen des Wirtschaftsausschusses nach § 65a LPVG NRW
- Wirtschaftliche Tätigkeit einer Dienststelle
- Gründung und Zusammensetzung eines Wirtschaftsausschusses
- Informationsrechte des Personalrates
- Betriebswirtschaftliche und wirtschaftsplanerische Grundlagen
- Wirtschafts- und Finanzplanung sowie Jahresabschluss
- Kennzahlen zur Bewertung der wirtschaftlichen Lage
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
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