GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG NACH DEM ARBEITSSCHUTZGESETZ
Die Analyse der physischen/psychischen Belastungen von Arbeitnehmenden ist Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und für Betriebe/Dienststellen nach dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Sie ist Voraussetzung für die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung/Verminderung gesundheitsschädigenden Belastungen am Arbeitsplatz. Du als betriebliche Interessenvertretung benötigst für die qualifizierte Wahrnehmung deiner Beteiligungsrechte bei der Durchführung der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung umfangreiches Wissen.
ZielDas Seminar vermittelt, wie die praktische Umsetzung der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung in Betriebs- und Dienstvereinbarungen geregelt und danach begleitet werden kann. Du erhältst eine praxisnahe Hilfestellung zur Maßnahmenentwicklung und Orientierung durch zahlreiche Best-Practice-Beispiele.
Themen
- Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen an die ganzheitliche Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung
- Physische und psychische Belastungen erfassen – Methoden und Instrumente
- Praxisbeispiele für Konzepte und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung Prozessschritte sowie inner- und außerbetriebliche Akteur*innen der GB
- Abzuleitende Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle von gesundheitsgerechter Arbeitsgestaltung und nachhaltiger Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz
- Beteiligungsrechte sowie Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretungen
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.