LPVG NRW: VERFAHRENSRECHTE ZUVERLÄSSIG ANWENDEN
Personalräte, die ihre inhaltlichen Vorstellungen konstruktiv und erfolgreich einbringen und durchsetzen wollen, müssen alle im LPVG vorgesehenen Verfahrensfragen rechtssicher und zuverlässig anwenden können. Wer Anträge der Dienststellenleitung ablehnen oder verändern möchte, muss die vorgeschriebenen Verfahrensabläufe im LPVG NRW beachten. Zwar macht das LPVG den Personalrät*innen im Rahmen ihrer Arbeit keine inhaltlichen Vorgaben, sodass diese ihre Schwerpunkte selbst setzen und eigenständig arbeiten können, aber deren Durchsetzung geht nur unter Beachtung der formellen Verfahren des LPVG. Kenntnisse über das Verfahrensrecht sind somit für dich als Interessenvertretung elementar. Die dazu erforderlichen Kenntnisse erläutern wir dir im Seminar ausführlich.
ZielIn diesem Seminar erlangst du alle erforderlichen Kenntnisse über die Verfahrensabläufe (LPVG NRW).
Themen
- Definitionen Verfahrensrechte Organe im Sinne des LPVG NRW
- Beteiligungsformen und Verfahrensabläufe
- Fristen und Verfahren in Beteiligungsangelegenheiten
- Dienstvereinbarungen und Mitbestimmung
- Einigungsstelle als Konfliktlösungsinstrument
- Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht
- Sanktionsmöglichkeiten bei Rechtsverstößen
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
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