EINFÜHRUNG IN DAS ARBEITSRECHT (AR 2)
Schutzrechte erfolgreich durchsetzen für Interessenvertretungen der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter
Ergänzend zu dem Seminar „Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)“ erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die Schutzrechte von Arbeitnehmenden, das Tarifvertragsrecht sowie die Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche mit Blick auf die Beteiligungsrechte und Überwachungspflichten der gesetzlichen Interessenvertretung in den Jobcentern und den Arbeitsagenturen. Dabei werden die Besonderheiten im öffentlichen Dienst und die spezielle Struktur der Jobcenter und BA entsprechend berücksichtigt.
Themen
- Überblick: Schutzgesetze für besondere Gruppen von Arbeitnehmenden
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien bei der Berufsausbildung
- Kollektive Regelung von Arbeitsverhältnissen
- Verfahrensrecht
- Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit und des Klageweges
- Tarifvertragsrecht – Grundlagen und Bedeutung
- Zustandekommen, Inhalte und Auswirkungen von Tarifverträgen
- Beteiligungsrechte und Handlungsoptionen der betrieblichen Interessenvertretung
Hier findest du alle Termine zu diesem Seminarthema.
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
Seminarnummer
D3-255529-086
Termin
03.11.2025 bis 07.11.2025
Seminarort
Sundern-Langscheid - Hotel Seegarten
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
1295 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 910 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Personalräte (BPersVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
Fachbereich
FB 04 Sozialversicherung
Status
Plätze vorhanden
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