EINFÜHRUNG IN DIE PERSONALRATSARBEIT NACH DEM LPVG NRW FÜR PERSONALRATSMITGLIEDER IN DER JUSTIZ
Nach der Wahl in den Personalrat stellt sich die Frage nach den Aufgaben und Pflichten. Das Landespersonalvertretungsgesetz NW ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Das Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse des Personalvertretungsrechts, die die neugewählten, aber auch wiedergewählte Mitglieder des Personalrats als Grundlage für ihre Personalratstätigkeit benötigen, um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten.
Themen
- Struktur, Inhalt und Systematik des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG NW)
- Rolle und Aufgaben des Personalrats (§ 62 und § 64 LPVG NW)
- Geschäftsführung des Personalrats (§§ 29-42 LPVG NW)
- Überblick über die Beteiligungsrechte (§§ 72 ff LPVG NW)
- Überblick Beteiligungsverfahren einschließlich Einigungsstelle (§§ 66-68 LPVG NW)
- Aktuelle Themen der Justiz
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
Seminarnummer
D3-214000-180
Termin
18.08.2021 bis 20.08.2021
Seminarort
Nümbrecht-Bierenbachtal - Bierenbacher Hof
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
675 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 270 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
Fachbereich
FB 06 Bund und Länder
Status
Bereits ausgebucht
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