Statusmeldung

Dieses Seminar fand bereits am 2018-09-11 statt, Sie können aber unten Ihr Interesse an einem möglichen neuen Termin bekunden!

RICHTIG HANDELN ALS GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE

Gleichstellungsplan

Die Erstellung und Fortschreibung eines Gleichstellungsplans ist in fast allen Gleichstellungsgesetzen vorgeschrieben. In NRW ist z.B. nach der Novellierung des LGG NRW (Jan. 2017) der Gleichstellungsplan (GSP) als ausgewiesenes Instrument der Personalentwicklung bindend für den gesamten Personalbereich und damit wirksamer als bisher. Der GSP ist unter anderem Voraussetzung für Ausbildung, Einstellung und Beförderung. Pflicht der Dienststellenleitungen und der Arbeitgeber*innen ist es hierbei nach wie vor, die Gleichstellungsbeauftragte frühzeitig zu beteiligen.
Das Seminar klärt, wie ein solcher Plan praxisnah und so erstellt wird, dass er den eigenen Verwaltungs-/Betriebsstrukturen gerecht wird und gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Themen

  • Erstellung eines Gleichstellungsplans, u.a. Zuständigkeiten und Rollenverständnis der Gleichstellungsbeauftragten
  • Einbindung des Gleichstellungsplans in die Personalentwicklung vor Ort
  • Handlungsoptionen der Gleichstellungsbeauftragten

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-186747-091
Termin
11.09.2018
Seminarort
Dortmund - Mercure Hotel Dortmund Centrum
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
225 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 60 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Christina Passenheim
Teamassistentin
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