MAV

Bildungsplanung in der MAV richtig machen

Grundsätzlich solltet ihr euch als gesamtes MAV-Gremium dem Thema Bildungsplanung widmen. Es empfiehlt sich, zu Beginn der Amtszeit einen ersten Aufschlag zu machen, damit ihr gut planen könnt. Auch im Laufe der Wahlperiode sollte ihr euch regelmäßig Zeit dafür nehmen. Aktuelle Themen in der Dienststelle, veränderte Aufgaben oder Anforderungen sowie individuelle Bedürfnisse beeinflussen euren Bildungsbedarf.

Was muss geprüft werden?

Vorhandene Kenntnisse und besuchte Schulungen

Zuerst erstellt ihr eine Übersicht, bei wem bereits welche Kenntnisse vorhanden sind und wer welche Schulungen schon besucht hat. Bezieht dabei auch Wissen aus vorherigen Tätigkeiten mit ein & notiert euch, wann dieses Wissen erworben wurde. Das hilft bei der Beurteilung, ob eine Auffrischung notwendig ist oder noch nicht.
Dann prüft ihr, welche Themen ihr voraussichtlich brauchen werdet, abhängig davon was 
a) die Dienststelle bereits angekündigt hat (z.B. Einführung eines digitalen Zeiterfassungstools), 
b) ihr euch als Gremium vorgenommen habt (z.B. Einführung von BEM) und 
c) sonst noch ansteht und bearbeitet werden muss (z.B. Mitbestimmung bei Dienstplänen oder Ausschussarbeit).

Erforderlichkeit

Außerdem bezieht ihr bei eurer Erforderlichkeitsprüfung mit ein, wer welche Aufgaben und Funktionen übernimmt. Daraus ergeben sich in der Regel weitere Schulungsbedarfe. Langfristig solltet ihr einplanen, dass alle MAV-Mitglieder die Grundlagenschulungen besuchen, die ihnen noch fehlen. Unsere Ausführungen sowie die Checkliste zur Erforderlichkeit in unserem Freistellungsratgeber kann euch zusätzliche Hilfe bei der Orientierung bieten.

Betriebliche Notwendigkeit

Bei der zeitlichen Planung müsst ihr die „betrieblichen Notwendigkeiten“ wie z.B. Saisonspitzen/Urlaubszeiten berücksichtigen. Je nach Schulungsangebot und Dringlichkeit kann die Prüfung allerdings auch mal ergeben, dass darauf keine Rücksicht genommen werden kann. Dann solltet ihr die Dienststelle so zeitig wie möglich darüber informieren. Generell gilt: Habt ihr einen formellen Beschluss als Gremium gefasst, wer wann auf welches Seminar bei welchem Anbieter mit welchen Kosten geht, dann informiert ihr den Arbeitgeber darüber. Ein Einverständnis der Dienststelle ist nicht notwendig.


Wie kann eine exemplarische Bildungsplanung aussehen?
 

Bildungsplanung am Beispiel

 

Mehr Infos und Seminare für dich als Mitglied der MAV

ANSPRECHPARTNERIN

Katrin Koch
Bildungsreferentin
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