BEAMTENRECHT: DISZIPLINARRECHT NRW UND BUND
Das Bundesdisziplinargesetz sowie die Disziplinargesetze der Länder enthalten übereinstimmend den Grundsatz, dass ein Disziplinarverfahren einzuleiten ist, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen“. Wir vermitteln dir einen schnellen und fundierten Überblick über die wichtigsten Themenfelder und Praxisfragen.
ZielDas Seminar sensibilisiert dich als gesetzliche Interessenvertretung für rechtliche Problemstellungen und befähigt dich, ein Disziplinarverfahren professionell zu begleiten.
Themen
- Grundlagen des Disziplinarrechts (LDG NRW, BDG)
- Wann muss ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden?
- Wann ist von einem Dienstvergehen im Sinne des Gesetzes auszugehen?
- Der PR als Bevollmächtigter nach LDG/BDG
- Information und Beteiligungsrechte des PR
- Erörterung der aktuellen Rechtsprechung des BVerwG und der Obergerichte zum Disziplinarrecht
Zielgruppe:
Mitglieder des PR, des BR mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie SBV
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.