
BetrVG: BETRIEBSRATSWAHLEN 2026 - VEREINFACHTES WAHLVERFAHREN -
Das Seminar vermittelt Kenntnisse in Fragen der Gestaltung und Durchführung von Betriebsratswahlen nach dem vereinfachten Wahlverfahren im Betrieb. Nach §14 Abs. 2 BetrVG gilt: In Betrieben mit in der Regel 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmenden findet das vereinfachte Wahlverfahren zwingend Anwendung. In Betrieben mit 101 mit 200 Wahlberechtigten können der Wahlvorstand und der Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren.
ZielNeben den rechtlichen Grundlagen und aktuellen Neuerungen für die Durchführung von Betriebsratswahlen werden Vorschläge zur betriebsspezifisch optimalen Durchführungs- und Vorgehensweise vorgestellt und bearbeitet. Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten werden diskutiert und beurteilt.
Themen
- Allgemeine Vorschriften zur Betriebsratswahl nach aktuellem Recht
- Aktives und passives Wahlrecht: Beschäftigte im Betrieb, Beschäftigte in Leiharbeit, Außendienstbeschäftigte, Beschäftigte in Tele- und Heimarbeit
- Erstellung von Wähler*innenliste und Wahlausschreiben
- Aufgaben des Wahlvorstands
- Vorschläge und Wahlverfahren bei einer oder mehreren Listen
- Minderheitengeschlecht und Sitzverteilung
- Schriftliche Stimmabgabe und andere Verfahrensweisen
- Wahlvorschläge von Gewerkschaften
Zielgruppe
Mitglieder des Wahlvorstands mit Entsendebeschluss
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
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