
BetrVG: BETRIEBSRATSWAHLEN 2026 - NORMALES WAHLVERFAHREN
Das Seminar vermittelt Kenntnisse in Fragen der Gestaltung und Durchführung von Betriebsratswahlen nach dem normalen Wahlverfahren im Betrieb. Dies gilt grundsätzlich ab 101 wahlberechtigten Arbeitnehmenden; gem. § 14a Abs. 5 BetrVG können der Wahlvorstand und der Arbeitgeber allerdings die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren. In Betrieben mit mehr als 200 wahlberechtigten Arbeitnehmenden ist die Wahl im normalen Wahlverfahren vorgeschrieben. Neben den rechtlichen Grundlagen und aktuellen Neuerungen für die Durchführung von Betriebsratswahlen werden Vorschläge zur betriebsspezifisch optimalen Durchführungs- und Vorgehensweise vorgestellt und bearbeitet. Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten werden diskutiert und beurteilt.
ZielNeben den rechtlichen Grundlagen und aktuellen Neuerungen für die Durchführung von Betriebsratswahlen werden Vorschläge zur betriebsspezifisch optimalen Durchführungs- und Vorgehensweise vorgestellt und bearbeitet. Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten werden diskutiert und beurteilt.
Themen
- Allgemeine Vorschriften zur Betriebsratswahl nach aktuellem Recht
- Aktives und passives Wahlrecht: Beschäftigte im Betrieb, Beschäftigte in Leiharbeit, Außendienstbeschäftigte, Beschäftigte in Tele- und Heimarbeit
- Erstellung von Wähler*innenliste und Wahlausschreiben
- Aufgaben des Wahlvorstands
- Vorschläge und Wahlverfahren bei einer oder mehreren Listen
- Minderheitengeschlecht und Sitzverteilung
- Schriftliche Stimmabgabe und andere Verfahrensweisen
- Wahlvorschläge von Gewerkschaften
Zielgruppe:
Mitglieder des Wahlvorstands mit Entsendebeschluss
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
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