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DGUV VORSCHRIFT 2

Im Arbeitsschutz gibt es viele Gesetze und Regelungen, deren Einhaltung die betriebliche Interessenvertretung überwachen. Eine dieser verbindlichen Regelungen ist die DGUV Vorschrift 2, die das Arbeitssicherheitsgesetz genauer ausformuliert und Ansätze für die praxistaugliche Betreuung im Arbeitsschutz liefert. Doch was steckt eigentlich in dieser Vorschrift? Wie kann sie Interessenvertretungen bei ihrer Arbeit mit Blick auf einen gelungenen Arbeitsschutz im eigenen Betrieb unterstützen?

Aktuelle Entscheidungen aus den Bereichen:

Themen

  • Die DGUV Vorschrift 2: Bedeutung in Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz
  • Die Vorschrift unter der Lupe: Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung
  • Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2
  • Handlungsansätze für Betriebsräte und SBV

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

ANSPRECHPARTNER*IN
Petra Patten
Teamassistentin
Seminarnummer
D8-226436-044
Termin
17.11.2022
Seminarort
Rheda-Wiedenbrück - Hotel Restaurant Reuter
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale: 260,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 55,- Euro (zzgl. USt.)
Vorbehaltlich möglicher Preisanpassung durch das Veranstaltungshaus/den Cateringservice!
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Bildungsregion
Gütersloh-Oelde
Status
Bereits ausgebucht

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