MITBESTIMMUNG MIT DEM „LIEFERKETTENGESETZ“ UND HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ
Zwei neue Gesetze sind in Kraft getreten, aus denen sich neue Möglichkeiten und Herausforderungen für die betriebliche Mitbestimmung ergeben. Zum Schutz von Grundrechten, Gewerkschaftsfreiheit und Hinweisgebern im In- und Ausland sehen beide die Einrichtung bestimmter Hinweis- und Beschwerdeverfahren vor. Im Betrieb werden dabei gleich mehrere Mitbestimmungstatbestände berührt. Die Interessenvertretung kann aber auch initiativ werden und neue Auskunftsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten nutzen. Zugleich muss sie neuen Risiken durch unzulässige Mitarbeiterkontrollen begegnen.
ZielDas Tagesseminar vermittelt den Teilnehmenden erste Grundlagenkenntnisse zu den beiden Gesetzen, die 2023 neu in Kraft getreten sind. Ziel ist die Förderung der Handlungskompetenz bei der Beteiligung der Interessenvertretung an Compliance-Prozessen zur Etablierung von Schutzstandards für Menschenrechte und Hinweisgeber*innen auch in der Lieferkette.
Themen
- Überblick über neue rechtliche Grundlagen in LkSG, HinSchG & BetrVG
- Handlungsmöglichkeiten aus der betrieblichen Mitbestimmung
- Mitgestaltung des Beschwerdemechanismus
- Relevante Aspekte des Beschäftigtendatenschutzes
- Strategien zur Beteiligung an Compliance- und Due-Diligence-Prozessen
Dieses Seminar führen wir im Rahmen unseres Angebots "von profis für profis" in Kooperation mit der TBS NRW durch.
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