DIGITALE ZEITERFASSUNG WIRKUNGSVOLL REGELN
Nach dem BAG-Grundsatzurteil vom 13.09.2022 sind Unternehmen verpflichtet die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten festzuhalten. Was bedeutet das aktuelle BAG-Urteil konkret für die Arbeit der Interessenvertretungen?
Es mehren sich die Hinweise, dass die digitale Zeiterfassung wieder als zeitgemäße Form der Arbeitszeiterfassung in den Betrieben an Bedeutung gewinnt. Dabei sind die aktuellen Datenschutzvorgaben sowie die Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung zu beachten. Im Online-Seminar werden wichtige Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur digitalen Zeiterfassung vorgestellt und gemeinsam diskutiert.
Teilnehmende lernen die richtigen Fragen zu stellen sowie die wichtigsten Regelungsbereiche bei der Einführung einer digitalen Zeiterfassung kennen.
Themen
- Quick-Check: BAG-Urteil (1ABR 22/21) inklusive Urteilsbegründung
- Wie sind Arbeitszeiten ab sofort zu erfassen?
- Was leisten moderne digitale Zeiterfassungssysteme?
- Welche Chancen und Risiken bestehen?
- Was sollte eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung enthalten?
Dieses Seminar führen wir im Rahmen unseres Angebots "von profis für profis" in Kooperation mit der TBS NRW durch.
Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".