Statusmeldung

Dieses Seminar fand bereits am 2023-02-15 statt, Sie können aber unten Ihr Interesse an einem möglichen neuen Termin bekunden!

Onlinevortrag

DIGITALE ZEITERFASSUNG WIRKUNGSVOLL REGELN

Quick-Check: BAG-Urteil (1ABR 22/21), EuGH-Urteil C-55/18, DSGVO-Vorgabe (Online-Seminar)

Nach dem BAG-Grundsatzurteil vom 13.09.2022 sind Unternehmen verpflichtet die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten festzuhalten. Was bedeutet das aktuelle BAG-Urteil konkret für die Arbeit der Interessenvertretungen?
Es mehren sich die Hinweise, dass die digitale Zeiterfassung wieder als zeitgemäße Form der Arbeitszeiterfassung in den Betrieben an Bedeutung gewinnt. Dabei sind die aktuellen Datenschutzvorgaben sowie die Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung zu beachten. Im Online-Seminar werden wichtige Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur digitalen Zeiterfassung vorgestellt und gemeinsam diskutiert.

Ziel

Teilnehmende lernen die richtigen Fragen zu stellen sowie die wichtigsten Regelungsbereiche bei der Einführung einer digitalen Zeiterfassung kennen.

Themen

  • Quick-Check: BAG-Urteil (1ABR 22/21) inklusive Urteilsbegründung
  • Wie sind Arbeitszeiten ab sofort zu erfassen?
  • Was leisten moderne digitale Zeiterfassungssysteme?
  • Welche Chancen und Risiken bestehen?
  • Was sollte eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung enthalten?

Dieses Seminar führen wir im Rahmen unseres Angebots "von profis für profis" in Kooperation mit der TBS NRW durch.

 

Seminarnummer
D11-239542-133
Termin
15.02.2023
Seminarort
- Online-Seminar
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
260 € (USt-frei)
Referent*in
Claudia Hägele, Markus Dempki
Zielgruppen
Betriebsräte
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
von profis für profis
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Michael Czogalla
Teamassistent
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