DAS NEUE DATENSCHUTZRECHT FÜR BETRIEBSRÄTE
Das Thema Datenschutz macht einen großen Teil der Mitbestimmung bei IT-Systemen aus. Seit dem 25. Mai 2018 ist in den Unternehmen in Deutschland ein neues Datenschutzrecht anzuwenden, die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für den Arbeitnehmerdatenschutz ist seitdem außerdem das ergänzende neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) von Bedeutung. Welche Schutzrechte sind dort festgeschrieben? Welche Spielräume für Regelungen gibt es? Welche Maßstäbe legt das Datenschutzrecht an die Qualität von Betriebsvereinbarungen an?
ZielDie Teilnehmenden lernen die für den Arbeitnehmerdatenschutz relevanten Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO sowie des neuen Bundesdatenschutzgesetzes BDSG kennen. Zudem werden Handlungsansätze für Betriebsräte und Regelungsbereiche von Betriebsvereinbarungen erläutert.
Themen
- Grundprinzipien der DSGVO
- Bestimmungen zum Arbeitnehmerdatenschutz (DSGVO und BDSG)
- Stellung und Aufgabe betrieblicher Datenschutzbeauftragter, Aufsichtsbehörde
- Besondere Verarbeitungssituationen (u.a. Videoüberwachung, Datenübermittlung im Konzern)
- Pflichten des Unternehmens
- Rechte der betroffenen Personen
- Bedeutung für den Datenschutz des Betriebsrats
- Verhältnis von Mitbestimmung und Datenschutz
- Rolle und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats beim Thema Datenschutz
- Bedeutung für Betriebsvereinbarungen und notwendige Regelungsbereiche
Dieses Seminar führen wir im Rahmen unseres Angebots "von profis für profis" in Kooperation mit der TBS NRW durch.
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