ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLTECHNIK REGELN
Arbeitnehmer*innen und ihre Persönlichkeitsrechte schützen
Ob Videoüberwachung, Zutrittskontrollen, Zeiterfassungssysteme oder die Erfassung von Produktionsdaten – Mitarbeiter*innendaten werden an vielen Stellen im Unternehmen erfasst, gespeichert und ausgewertet, häufig mehr, als man vermutet, und oft mehr als erlaubt. Dabei bieten sie ein enormes Maß an (ungerechtfertigter) Kontrolle und Überwachung der Beschäftigten. Der Umgang mit den Daten ist oft ebenfalls nicht im Sinne des Schutzes von
Persönlichkeitsrechten. Der Betriebsrat hat dabei die wichtige Aufgabe, diese Rechte der Beschäftigten zu schützen, damit sie nicht zu einer „gläsernen Belegschaft“ werden. Hierzu sind zahlreiche Fragen zu klären: Was ist erlaubt? Welche Grenzen setzen die rechtlichen Bestimmungen (Datenschutzgesetze)? Was sollte die betriebliche Interessenvertretung regeln?
Das Seminar vermittelt das Wissen zur Umsetzung von Datenschutz-, Betriebsverfassungsgesetz und Personalvertretungsgesetzen. Die technischen Möglichkeiten der Leistungs- und Verhaltenskontrolle werden erläutert, Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten in Betriebsvereinbarungen aufgezeigt. Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um die Beschäftigten kompetent zu schützen.
Themen
- Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten aktueller Informationstechnik
- Persönlichkeitsrechte und -beeinträchtigungen
- Rechtliche Grundlagen: Datenschutzgesetz, BetrVG, LPVG NRW und BPersVG
- Regelungsmöglichkeiten in Betriebs- und Dienstleistungsvereinbarungen
Dieses Seminar führen wir im Rahmen unseres Angebots "von profis für profis" in Kooperation mit der TBS NRW durch.
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