EINSTIEGSSEMINAR: GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHE
Die Gefährdungsbeurteilung Psyche durchzuführen ist die Pflicht des Arbeitgebers bzw. der Dienststelle. Dabei ist zunächst zu klären, was psychische Belastungen und Beanspruchungen im Arbeitskontext sind. Dazu gibt es Modelle und Kriterien, welche die Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) entwickelt hat. Auch für den Ablauf der Durchführung gibt es gesetzlich verpflichtende und von den Unfallversicherungsträgern formulierte Anforderungen.
ZielDie Teilnehmenden lernen die Grundlagen der psychischen Belastungen und Beanspruchungen kennen. Sie erhalten einen Überblick der relevanten Gesetze und Regelwerke für den Prozess der Durchführung der GBU-Psyche. Sie reflektieren ihre betriebliche Praxis und die gesetzlichen Anforderungen.
Themen
- Gefährdungsbeurteilung Psyche: Überblick Gesetze und Regelwerke
- 8 Schritte der Gefährdungsbeurteilung Psyche
- Reflexion der betrieblichen Praxis
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